Vollkaskoversicherung in Frankreich - Altima

Yescapa-Vaudoise-Versicherung für Camper

Altima

Unser Versicherungspartner Altima setzt sich für die Idee der Sharing Economy ein und ist ein unbestrittener Spezialist für Versicherungslösungen in der Caravaningbranche. Wählen Sie aus zwischen der Basisdeckung und dem Zusatzschutz. Unser Team wird sich um die gesamte Abwicklung des Versicherungsabschlusses kümmern.

Garantien

Unsere beiden Versicherungsoptionen decken Folgendes ab:

  • Haftpflichtversicherung (ohne Selbstbehalt);
  • Verteidigung, Berufung - Rechtsschutz ;
  • Versicherungsschutz bei Personenschaden des Fahrers;
  • Schäden am Fahrzeug mit Selbstbehalt. Diese Deckungsleistung greift bei Schäden, die das Fahrzeug und sein Zubehör betreffen (Glasbruch, Diebstahl, Brand, Zusammenstoss und jedes andere Ereignis, das als Unfall bezeichnet wird.
  • Naturkatastrophen mit entsprechendem Selbstbehalt ;
  • Pannenhilfe ab Kilometer 0.

Weitere Leistung im Zusatzschutz-Paket:

  • Schutz der mitgeführten Objekte (persönliche Gegenstände, Fahrzeuginhalt).

Selbstbeteiligung

Im Falle eines selbstverschuldeten Vorfalls oder bei einem nicht identifizierten Dritten wird ein Selbstbehalt pro Ereignis angewendet. Die Höhe des angewendeten Selbstbehalts hängt von der ausgewählten Versicherungsoption und der Art des Schadens ab:

Basisdeckung:

  • Schaden und Diebstahl (ausser im Falle einer "technologischen Katastrophe"): 1500 € ;
  • Schäden an den oberen Teilen des Wohnmobils (Dach, Solaranlage, Satellitenantennen): 2500 € ;
  • Unterschlagung: 2000 € ;
  • Glasbruch: 300 € ;
  • Naturkatastrophen (gemäss Artikel A125.1 des entsprechenden Versicherungsgesetzbuches): 380 €.

Zusatzschutz:

  • Reduzierung der Selbstbehalte für Schäden und Diebstahl sowie für obere Wohnmobilteile auf 500 € (ausser im Falle einer "technologischen Katastrophe");
  • Selbstbehaltreduzierung bei Glasbruch 50€;
  • Inkl. Schutz der im Wohnmobil mitgeführten Gegenstände mit einem Selbstbehalt von 250 €.

Die anderen Selbstbehalte bleiben unverändert. Für beide Versicherungsoptionen erhöht sich der Selbstbehalt bei Schäden, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht und von den Polizeibehörden positiv getestet wurden, auf 5000 € pro Vorfall.

Bedingungen

Konditionen, damit das Fahrzeug versichert werden kann :

  • Fahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht von < 3,5T Neuwert < 120.000 € ;
  • Regelmässige Motorfahrzeugkontrolle (MFK) je nach vorgeschriebenen Regelungen.

Konditionen, damit Fahrer und/oder Mieter versichert werden können.

  • Du musst mindestens 23 Jahre alt sein ;
  • Seit 3 Jahren im Besitz des Führerschein der entsprechenden Fahrzeugklasse, ohne temporären oder dauerhaften Führerscheinentzug ;
  • Sie müssen seit mindestens 3 Jahren im Besitz einer Fahrzeugversicherung (2 oder 4 Räder) sein ;
  • Sie dürfen als Mieter/Fahrer keinen schweren Unfall innerhalb der letzten 36 Monate verursacht haben.

Nutzung

Die Deckungsleistungen werden für Privat-/Freizeitreisen unter Ausschluss jeglicher entgeltlicher Personen- und/oder Güterbeförderung erworben. Solche Reisen sind erlaubt in Territorial-Frankreich, in den Überseegebieten, in denen die "Mutuelle"-Zusatzversicherung Versicherungsgeschäfte tätigt (Guadeloupe, Martinique, Réunion), in allen Gebieten der EU-Mitgliedstaaten sowie in Albanien, Andorra, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Fyrom (ehemals Mazedonien), Iran, Island, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Serbien, der Schweiz, der Türkei, Serbien, der Ukraine, Großbritannien, Marokko und Tunesien.

Ausnahmen der Versicherungsleistungen

Abgedeckt sind Schäden im Schadensfall, d.h. infolge eines zufälligen, plötzlichen und unvorhergesehenen Ereignisses, das sich während der Vermietung eines über Yescapa gemieteten Fahrzeugs ereignet hat und dessen Reparaturkosten den Betrag des vereinbarten Selbstbehalts übersteigen. Manche Fahrzeugelemente sind von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen:

  • Persönliche Gegenstände (ausgeschlossen nur bei der Versicherungsoption "Basisdeckung");
  • Abnehmbare Haushaltsgeräte
  • Sachschäden durch das Platzen von Reifen, die älter als 5 Jahre sind;
  • Schäden an Pneus durch Durchtstechung oder Bremsen;
  • Bruch von Glaselementen infolge von falscher Handhabung durch den Mieter ;
  • Zubehör oder Elemente, unabhängig davon, ob es sich um Originale der Marke handelt oder nicht, die nicht befestigt sind;
  • Haushaltsgeräte wie Geschirr, Gläser, Besteck und ähnliche Artikel, elektrische Haushaltskleingeräte, Stühle, Tische und ähnliche Artikel sowie andere Einrichtungsgegenstände aus dem Fahrzeuginneren;
  • Verlust oder Beschädigung des Anhängers und seines Inhalts;
  • Der Diebstahl von Gegenständen des Vermieters, die nicht mit der Vermietung zusammenhängen (Beispiel: persönliches Mobiltelefon);
  • Der Verlust oder die Beschädigung von Fahrzeugen (mechanisch beschädigt), die vom versicherten Fahrzeug gezogen werden;
  • Glasbruch an Elementen, die nicht vom Licht durchdrungen werden;

Versicherungsbedingungen von Altima

Du kannst gerne die Allgemeinen Vertragsbedingungen hier herunterladen :

AGB des Altima Basisschutzes herunterladen

AGB des Altima Zusatzschutzes herunterladen

Versicherungs-Informationsblatt von Altima Zusatzschutz herunterladen