Mietvertrag zwischen Privatpersonen

Damit Sie Ihren Aufenthalt unbesorgt genießen können, stellt Ihnen Yescapa einen Mietvertrag zur Verfügung, der sowohl Mieter als auch Vermieter schützt.

Bevor Sie sich auf den Weg machen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie diesen unterzeichneten Mietvertrag bei sich haben. Er dient der Absicherung der Miete, indem er alle notwendigen Informationen sowie eine Zustandsbeschreibung enthält, um die Kostenübernahme im Schadensfall zu gewährleisten.

Dieser Mietvertrag wird ausgestellt, sobald die Miete bestätigt und die erforderlichen Unterlagen von unserem Team überprüft wurden.

Er wird jederzeit in Ihrem Konto verfügbar sein. Es gibt eine PDF-Version, die Sie ausdrucken können, und eine digitale Version, die in der mobilen Anwendung verfügbar ist: Einigen Sie sich vor dem Abreisetag auf die für Vermieter und Mieter am besten geeignete Option und füllen Sie die Zustandsbeschreibung am Abreisetag aus.

Bereit für eine Auszeit?


Klauseln des Mietvertrags für ausgebaute Fahrzeuge

In Anwendung der Bestimmungen der Artikel 1713 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches wird vereinbart, dass der private Vermieter dem Mieter das bei der Buchung vorgesehene Fahrzeug zu nicht-gewerblichen Zwecken gegen die vereinbarte Vergütung und unter den nachstehend festgelegten Lasten und Bedingungen vermietet. Wenn Einzelunternehmer und Vermietungsagenturen, die die Vermietung gewerblich betreiben, über eine Partnerversicherungsgesellschaft von Yescapa versichert sind, gelten die nachstehend festgelegten Lasten und Bedingungen. Jede Änderung des Vertrags oder seiner Klauseln hebt die Vermittlungsfähigkeit von Yescapa auf.

Artikel 1 - Bestimmung

Artikel 2 – Der Fahrer oder die Fahrer

Artikel 3 – Abtretung, Untervermietung

Artikel 4 – Kilometerstand und Standort

Artikel 5 – Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs

Artikel 6 – Kosten und Gebühren der Miete

Artikel 7 – Pannen und Zwischenfälle

Artikel 8 – Pflichten des Vermieters

Artikel 9 - Pflichten des Mieters

Artikel 10 - Bedingungen

Artikel 11 – Kaution

Artikel 12 - Streitfall