Mietvertrag zwischen Privatpersonen
Damit Sie Ihren Aufenthalt unbesorgt genießen können, stellt Ihnen Yescapa einen Mietvertrag zur Verfügung, der sowohl Mieter als auch Vermieter schützt.
Bevor Sie sich auf den Weg machen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie diesen unterzeichneten Mietvertrag bei sich haben. Er dient der Absicherung der Miete, indem er alle notwendigen Informationen sowie eine Zustandsbeschreibung enthält, um die Kostenübernahme im Schadensfall zu gewährleisten.
Dieser Mietvertrag wird ausgestellt, sobald die Miete bestätigt und die erforderlichen Unterlagen von unserem Team überprüft wurden.
Er wird jederzeit in Ihrem Konto verfügbar sein. Es gibt eine PDF-Version, die Sie ausdrucken können, und eine digitale Version, die in der mobilen Anwendung verfügbar ist: Einigen Sie sich vor dem Abreisetag auf die für Vermieter und Mieter am besten geeignete Option und füllen Sie die Zustandsbeschreibung am Abreisetag aus.
Bereit für eine Auszeit?
Klauseln des Mietvertrags für ausgebaute Fahrzeuge
In Anwendung der Bestimmungen der Artikel 1713 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches wird vereinbart, dass der private Vermieter dem Mieter das bei der Buchung vorgesehene Fahrzeug zu nicht-gewerblichen Zwecken gegen die vereinbarte Vergütung und unter den nachstehend festgelegten Lasten und Bedingungen vermietet. Wenn Einzelunternehmer und Vermietungsagenturen, die die Vermietung gewerblich betreiben, über eine Partnerversicherungsgesellschaft von Yescapa versichert sind, gelten die nachstehend festgelegten Lasten und Bedingungen. Jede Änderung des Vertrags oder seiner Klauseln hebt die Vermittlungsfähigkeit von Yescapa auf.
Artikel 1 - Bestimmung
Das hier gemietete Fahrzeug ist ausschließlich für den privaten und persönlichen Gebrauch als Reise- und Freizeitfahrzeug bestimmt. Yescapa kann nicht für eine missbräuchliche Verwendung des Fahrzeugs oder daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden.
Artikel 2 – Der Fahrer oder die Fahrer
Der/die Fahrer des hier gemieteten Fahrzeugs bescheinigt/bescheinigen, im Besitz des für das Führen des gemieteten Fahrzeugs erforderlichen, gültigen Führerscheins zu sein, entsprechend seinen Merkmalen und seinem zGG (zulässiges Gesamtgewicht). Die Fahrer müssen die Alters- und Führerscheindauerbedingungen gemäß der abgeschlossenen Versicherung einhalten, wie auf der Seite Mietversicherungen für Wohnmobile und Vans angegeben. Das Fahrzeug darf nur von dem/den im Mietvertrag angegebenen Fahrer(n) geführt werden.
Der Mieter übernimmt mit der Unterzeichnung des Mietvertrags seine persönliche und vertragliche Haftung gemäß Artikel 9.
Artikel 3 – Abtretung, Untervermietung
Der Mieter darf das gemietete Fahrzeug aus keinem Grund an Dritte abtreten, untervermieten oder verleihen. Im Falle einer notwendigen Reparatur des Fahrzeugs sind jedoch die Mitarbeiter einer mechanischen Werkstatt und/oder der Abschleppdienst berechtigt, das Fahrzeug zu handhaben, vorausgesetzt, der Vermieter wurde im Voraus benachrichtigt und hat seine schriftliche Zustimmung gegeben.
Artikel 4 – Kilometerstand und Standort
Der Mieter legt sein Kilometerpaket bei der Mietanfrage an den Vermieter fest. Dieses Kilometerpaket wird bei der Zusammenfassung der Anfrage vor der Zahlung erneut aufgeführt und erscheint im Mietvertrag. Die Parteien akzeptieren es vertraglich mit der Unterzeichnung des Vertrags und können es später nicht anfechten.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen, wenn das im Vertrag vorgesehene Kilometerpaket überschritten wurde, gemäß dem in der Anzeige angegebenen und im Vertrag wiedergegebenen Einheitstarif. Jede Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Mieter über ein anderes Kilometerpaket muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.
Bei einer Überschreitung der vertraglich zulässigen Kilometerzahl verpflichtet sich der Mieter, die Differenz zum im Mietvertrag festgelegten Tarif zu begleichen. Der Betrag ist nach Möglichkeit bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu entrichten.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug an der in den Buchungsdetails angegebenen Adresse abzuholen, sofern nicht einvernehmlich mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart wurde. Wenn der Mieter einen Shuttleservice (des Fahrzeugs oder der Reisenden) anfordert, ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Gebühren zu verlangen, die dem Betrag entsprechen können, der dem Vermieter durch Vorlage von Belegen entstanden ist, oder 50 € für die Hin- und Rückfahrt, wenn keine Belege vorliegen.
Artikel 5 – Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter wird von seiner vertraglichen Haftung erst bei Rückgabe des Fahrzeugs, der beigefügten Dokumente und der Schlüssel an den Vermieter befreit, vorausgesetzt, dass:
- keine Bußgelder im Zusammenhang mit einem Verstoß während der Mietzeit beim Vermieter eingehen;
- keine Mautgebühren oder Portalgebühren zum Zeitpunkt der Anmietung beim Vermieter eingehen;
- keine Innen- und/oder Außenschäden bei der Rückgabe festgestellt und im Zustandsbericht vermerkt werden.
Andernfalls bleibt der Mieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet und muss die Vertragsklauseln bis zur Lösung des Vorfalls oder der gemeldeten Probleme einhalten.
Bei Erhalt eines Bußgeldes für einen Verstoß während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, dieses bei Vorlage des Bußgeldes zu bezahlen.
Bei Erhalt einer Maut- oder Portalgebühr, die während der Mietzeit angefallen ist, muss der Vermieter einen Nachweis über die betreffenden Passagen vorlegen, und Yescapa wird die sofortige Zahlung dieser Beträge vom Mieter verlangen. Der Mieter ist verpflichtet, diese bei der ersten Aufforderung zu begleichen. Wenn möglich, kann die bei der Bezahlung der Miete verwendete Bankkarte zur Einziehung der Gelder verwendet werden.
Wenn der Mieter das Innere und/oder Äußere des Fahrzeugs beschädigt, bleibt seine Haftung bestehen und er ist verpflichtet, die Reparaturkosten oder den Betrag der geltenden Selbstbeteiligung zu zahlen.
Das Fahrzeug und alle dem Mieter zur Verfügung gestellten Zubehörteile müssen in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme befanden. Ein Kostenvoranschlag für die Reparaturen muss vom Vermieter in der Werkstatt seiner Wahl eingeholt werden. Wenn der Reparaturbetrag von Yescapa als zu hoch erachtet wird, ist der Vermieter verpflichtet, innerhalb der von Yescapa gesetzten Frist einen zweiten Kostenvoranschlag in einer anderen Werkstatt einzuholen. Der zweite Kostenvoranschlag darf nicht in einer Werkstatt eingeholt werden, in der der Vermieter oder ein Familienmitglied angestellt oder Geschäftsführer ist.
Der Verlust oder die auch nur teilweise Beschädigung des Fahrzeugs oder des Zubehörs verpflichtet den Mieter finanziell zur Zahlung der gesamten Reparaturkosten gegen Vorlage eines Kostenvoranschlags oder einer Rechnung (je nach Art der Reparatur), sobald seine Haftung gemäß dem Rückgabezustandsbericht der Miete oder einem anderen relevanten Element (Unfallbericht, Augenzeuge, geschädigter Dritter) festgestellt wurde. Wenn die Kaution im Rahmen der Miete von Yescapa verwaltet wird, ermächtigt der Mieter die Firma Yescapa, den Betrag der fälligen Summen gemäß den in Artikel 11 detaillierten Modalitäten einzuziehen.
Die Rückgabe des gemieteten Fahrzeugs muss an einem sehr gut beleuchteten Ort erfolgen, um eine Zustandsbeschreibung bei der Rückgabe unter guten Bedingungen durchführen zu können.
Alle Teile und Oberflächen des Fahrzeugs müssen untersucht werden, einschließlich der oberen Teile des Fahrzeugs. Diese Rückgabe muss von denselben Personen durchgeführt werden wie bei der Zustandsbeschreibung bei der Abfahrt. Der Vermieter kann die Verwaltung der Zustandsbeschreibung einem Dritten anvertrauen, vorausgesetzt, es handelt sich bei Abfahrt und Rückkehr um dieselbe Person. Unter diesen Bedingungen ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter vor dem Abreisetag zu informieren. Falls die Zustandsbeschreibung bei der Rückgabe nicht von derselben Person durchgeführt wird wie die Zustandsbeschreibung bei der Abfahrt, können die auf der Zustandsbeschreibung bei der Rückgabe gemeldeten Schäden von unserem Team nicht untersucht werden, und der Vermieter muss die Kaution sofort zurückerstatten, wenn er sie verwaltet. Ausnahmen werden toleriert, wenn die für die Zustandsbeschreibung bei der Rückgabe zuständige Person aufgrund höherer Gewalt und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Mieters abwesend ist. In solchen Fällen kann eine Untersuchung der Schäden von Yescapa mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durchgeführt werden.
Verspätung einer der Parteien
Standardmäßig ist die Abholzeit des Fahrzeugs auf 9 Uhr für eine Abholung am Morgen des Abreisetages und auf 14 Uhr für eine Miete ab dem Nachmittag festgelegt. Die Rückgabezeit des Fahrzeugs ist standardmäßig auf 12 Uhr für eine Rückgabe am Morgen und auf 20 Uhr für eine Miete bis zum späten Nachmittag festgelegt. Diese Zeiten sind Richtwerte und gelten, sofern zwischen den beiden Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Da die Standardzeiten auf unserer Plattform nicht geändert werden können, gelten die in der Beschreibung der Fahrzeuganzeige genannten Abhol- und Rückgabezeiten und -tarife. Jede Verspätung des Vermieters oder des Mieters bei der Eingangs- und/oder Ausgangszustandsbeschreibung des Fahrzeugs von mehr als zwei (2) Stunden wird nach folgendem Grundsatz berechnet: über 2 Stunden Verspätung und bis zu 6 Stunden Verspätung ist die geschädigte Partei berechtigt, die Zahlung von 10 Euro pro Stunde Verspätung zu verlangen. Über 6 Stunden hinaus ist die geschädigte Partei berechtigt, den Betrag in Höhe eines Miettages, erhöht um einhundert Prozent (100%), d.h. zwei Miettage, zu verlangen. Diese Forderung ist direkt zwischen den Parteien mit einer Zahlung der fälligen Beträge mit dem zwischen ihnen vereinbarten Zahlungsmittel geltend zu machen.
Bei einer Verspätung des Vermieters von mehr als 2 Stunden ist der Mieter berechtigt, die Stornierung der Miete zu verlangen und eine 100%ige Rückerstattung der Miete zu erhalten oder den Betrag zur Anmietung eines anderen Fahrzeugs zu verwenden. In einer solchen Situation droht dem Vermieter die Aussetzung seiner Anzeige und eine Strafe von 150 € zugunsten von Yescapa als Entschädigung für den Verlust an Servicequalität. Diese Sanktionen werden nicht angewendet, wenn die Ursache der Verspätung auf einen nachgewiesenen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist.
Artikel 6 – Kosten und Gebühren der Miete
Die Gesamtkosten der Miete werden im Voraus über die Yescapa-Plattform bezahlt, und der Vergütungsbetrag des Vermieters wird ihm nach dem Ende des ersten Miettages ausgezahlt. Für alle optionalen Zubehörteile, für die der Vermieter die Nutzung in Rechnung stellen möchte, muss er den Mieter im Voraus informieren und eine Einigung über den Betrag erzielen, der vor der Abreise in bar bezahlt wird.
Der Vermieter muss das Fahrzeug nach Möglichkeit mit einem zu hundert Prozent (100%) vollen Kraftstofftank zur Verfügung stellen. Ebenso muss der Mieter das Fahrzeug mit einem zu hundert Prozent (100%) vollen Kraftstofftank zurückgeben. Andernfalls muss der Mieter das Fahrzeug mit dem gleichen Kraftstoffstand wie bei der Übernahme zurückgeben.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Vermieter, für die Reise ausreichend Gas, Motoröl, Kühlmittel, Scheibenwaschflüssigkeit und gegebenenfalls Produkte für die Verwendung der Kassette, Wasser für den Frischwassertank und AdBlue zur Verfügung zu stellen, die als Verbrauchsmaterialien in der für die Miete erhaltenen Vergütung enthalten sind. Sollten diese Elemente am Abreisetag fehlen oder während der Miete aufgebraucht werden, muss der Mieter sie kaufen, und der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter direkt in bar oder per Banküberweisung gegen Vorlage des Kassenbons zu erstatten.
Artikel 7 – Pannen und Zwischenfälle
En cas de panne survenant au cours de la période de location du véhicule, le locataire devra impérativement prévenir le propriétaire. Il est de sa responsabilité de suivre les indications données sur la procédure en cas d'incident indiquée sur l'attestation d'assurance. L'assistance routière ne saurait intervenir que lorsque le véhicule n'est pas en état de circuler en toute sécurité. Si tel est le cas, le locataire devra avoir recours à l'assistance en suivant les instructions de la procédure en cas de panne ou d'incident. Si la panne concerne un équipement et n'empêche pas la circulation en toute sécurité, le locataire s'oblige à suivre les instructions du propriétaire et se rendre dans un garage si cela est sollicité. Dans le cas où la panne requiert des réparations ou changements de pièces pouvant être nécessaires pour que le véhicule soit de nouveau opérationnel, un accord écrit sous la forme de l'envoi d'un message électronique par courrier électronique (« e-mail ») ou par mini message téléphonique écrit (« SMS ») du propriétaire devra être impérativement obtenu par le locataire avant d'autoriser le garage à intervenir sur le véhicule. Dans le cas où le propriétaire donne son accord pour effectuer les réparations, le locataire pourra donner l’ordre de réparation aux professionnels. La facture pourra alors être payée par le locataire afin de poursuivre la location. Le montant des réparations restera à charge du locataire ou du propriétaire en fonction de l'origine de l'incident; les coûts pourront être répartis à 50/50 en cas d'absence de preuve quant à l'origine de la panne. Les pannes dites mécaniques hors batteries cellule sont le plus souvent le résultat de l’usure normale ou d’une vétusté du véhicule. Le tableau des pannes indique la responsabilité de chaque parti, selon la pièce qui a subi la panne.
Pannen | Mieter | 50/50 | Vermieter |
---|---|---|---|
Mechanik | |||
Motorschaden, Injektor(en), Batterie | X | ||
Totaler Motorschaden | X | ||
Zahnriemen | X | ||
Keilriemen | X | ||
Zylinderkopfdichtung | X | ||
Motorüberhitzung (- 30 Jahre) | X | ||
Motorüberhitzung (+ 30 Jahre) | X | ||
Motorüberhitzung (+ 30 Jahre): wenn Motorkühlmitteltemperaturanzeige ignoriert wird | X | ||
Falscher Kraftstoff durch den Mieter: alle von diesem Fehler betroffenen Teile | X | ||
Kupplung und/oder Getriebe und/oder Kraftübertragung | X | ||
Turbo | X | ||
AGR-Ventil / Partikelfilter | X | ||
Lichtmaschine | X | ||
Andere mechanische Teile (Schläuche, elektronische Platinen, Anlasser, andere Teile …) ➡️ unterliegt der Überprüfung durch das Yescapa-Team. | X | ||
Flüssigkeitslecks (Bremse, Kühlung, Servolenkung, Kraftstoff) | X | ||
Bremsen: Bremsbacke blockiert / Bremsen versagen / Bremsscheiben / Bremswarnleuchte | X | ||
Verbrannte (oder blaue) Bremsen | X | ||
Lenkung | X | ||
Stoßdämpfer | X | ||
Reifenplatzer - (außer Reifenpanne) | X | ||
Zentralverriegelung, Fensterhebermotor, Motor zum Einklappen der Spiegel, Scheibenwischermotor | X | ||
Aufbaubatterie | |||
Aufbaubatterie: Blei oder Gel: - 2 Jahre | X | ||
Aufbaubatterie: Blei oder Gel: + 2 ans | X | ||
Aufbaubatterie: Lithium: - 5 Jahre | X | ||
Aufbaubatterie: Lithium: + 5 Jahre | X | ||
Aufbau / Zubehör | |||
Transformator | X | ||
Wasserpumpe | X | ||
Kühlsystem | X | ||
Elektronisches / Haushaltszubehör (außer Unfall) | X | ||
Bettmotor / Dachzeltmotor (außer Unfall) | X | ||
Heizkessel / Warmwasserbereiter / Heizung | X |
Im Falle eines Zwischenfalls oder einer mechanischen Panne, die das Fahrzeug lahmlegt, kann der Mieter das Fahrzeug in der von der Versicherungshilfe benannten mechanischen Werkstatt lassen. Der Versicherer wird den Mieter über das weitere Vorgehen je nach aktueller Situation informieren. Um die Verantwortlichkeiten zu klären, muss der Mieter auf die Pannenhilfe warten, um mit dem Pannenhelfer eine Zustandsbeschreibung zu erstellen. Er muss auch alle notwendigen Fotos machen (innen, außen und Armaturenbrett mit leuchtenden Anzeigen), um den Zustand des Fahrzeugs vor seiner Abholung nachzuweisen. Im Falle einer Rückführung durch die Pannenhilfe muss der Mieter den Betrag für die Differenz des fehlenden Kraftstoffs im Vergleich zur Zustandsbeschreibung bei der Abfahrt übernehmen. Wenn der Eigentümer die Reparatur verweigert oder die mechanische Panne das Fahrzeug für einen längeren Zeitraum als den von der anwendbaren Pannenhilfe vorgesehenen lahmlegt, obliegt es dem Eigentümer, sein Fahrzeug in der Werkstatt abzuholen, die die notwendigen Reparaturen durchgeführt hat. Je nach Versicherer können die Transportkosten von seinem Wohnsitz zu dieser Werkstatt übernommen werden, gemäß den im Vertrag der anwendbaren Pannenhilfe festgelegten Bedingungen.
Wenn die Stilllegung auf eine unsachgemäße Verwendung oder einen vom Mieter verursachten Unfall zurückzuführen ist, kann der Eigentümer die Kosten für die „Rückfahrt“ zu seinem Wohnsitz von der vom Mieter hinterlegten Kaution einbehalten. Wenn die Ursache der Stilllegung zufällig oder unbestimmbar ist, werden die Rücksendekosten zu Lasten des Eigentümers zu gleichen Teilen, d. h. 50 % für jede Vertragspartei, übernommen. Die im Rahmen der Anmietung hinterlegte Kaution kann zur Anwendung einer solchen Maßnahme verwendet werden. Wenn die Stilllegung des Fahrzeugs auf normalen Verschleiß oder eine Nachlässigkeit bei der regelmäßigen Wartung zurückzuführen ist, die dem Eigentümer obliegt, muss dieser die Rückfahrt im Rahmen der Wiedererlangung seines Fahrzeugs vollständig übernehmen. Bezüglich der Entfernung der Rückführung des Fahrzeugs müssen alle zu besuchenden Länder im Mietvertrag erwähnt werden oder Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Eigentümer sein. Andernfalls wird dem Mieter der gesamte Betrag der Rückfahrt zugewiesen.
Für den Fall, dass der mechanische Vorfall auf eine unsachgemäße Verwendung durch den Mieter, einen Dritten oder einen festen Gegenstand zurückzuführen ist und der Mieter als verantwortlich anerkannt wird, ist dieser verpflichtet, alle entstandenen Reparaturen zu bezahlen und kann keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung für nicht verbrauchte Tage geltend machen. Die Versicherungs- und Servicegebühren werden nicht zurückerstattet.
Wenn die Ursache des Ausfalls eine Verantwortung des Eigentümers feststellt, wird dieser als verantwortlich angesehen und muss die Reparaturkosten übernehmen. Wenn der Mieter diesen Betrag vorgeschossen hat, ist der Eigentümer verpflichtet, ihn gegen Vorlage der entsprechenden Rechnungen zu erstatten. Der Mieter verpflichtet sich, dass diese Reparaturen ausschließlich von einer kompetenten Werkstatt durchgeführt werden, die zur Durchführung der Reparaturen befugt ist.
Für den Fall, dass es unmöglich bleibt, die Verantwortung für den Vorfall zu definieren, ist es Sache des Eigentümers und des Mieters, die Verantwortung und die Kosten der Reparaturen zu 50/50 zu übernehmen.
Artikel 8 – Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, sein Fahrzeug in einwandfreiem, sauberem und fahrtüchtigem Zustand zu überlassen - nach Überprüfung des Reifendrucks, mit vollem Kraftstofftank und für die Reise ausreichend befüllter Gasflasche, gereinigter Toilettenkassette sowie nach erfolgter Entleerung des Grauwassers und durchgeführter der im Mietvertrag beschriebenen Innen- und Außenreinigung. Wenn nicht anders auf dem Mietvertrag vermerkt, bestätigt der Mieter mit der Übernahme des Fahrzeuges diesen einwandfreien Zustand des Fahrzeuges bezüglich Funktionalität, Fahrtüchtigkeit und Sauberkeit.
Der Eigentümer verpflichtet sich, die obligatorischen regelmäßigen Kontrollen, sogenannte Hauptuntersuchungen, durchzuführen. Im Falle der Nichteinhaltung der technischen Inspektion und wenn ein Unfall auftritt, der auf ein Element zurückzuführen ist, das bei dieser obligatorischen Inspektion nicht überprüft wurde, haftet der Eigentümer und die Reparaturkosten gehen zu seinen Lasten. Erhält der Mieter wegen Nichteinhaltung der technischen Prüfung ein Bußgeld, verpflichtet sich der Fahrzeughalter, dieses Bußgeld zu zahlen oder dem Mieter zu erstatten.
Die beiden Vertragsparteien (Mieter und Vermieter) führen die Über- und Rückgabeprotokolle gemeinsam durch und tragen die Informationen in den Mietvertrag (auf Papier oder digital) ein. Es liegt an den Parteien, die Sprache zu vereinbaren, in der die Kommentare auf dem digitalen Vertrag verfasst werden sollen, oder im Fall, dass zwei Papierverträge ausgefüllt werden, dass die auf beiden Exemplaren geschriebenen Informationen unabhängig von der Sprache, in der sie geschrieben wurden, übereinstimmen. Der Vermieter verpflichtet sich, alle wichtigen Elemente seines Fahrzeugs wie Klimaanlage, Heizung, Wassererhitzer, Kühlschrank, Backofen, Kochplatten (nicht erschöpfende Aufzählung) bei der Übergabe sowie bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Anwesenheit des Mieters zu überprüfen. Der Mieter muss insbesondere das Verfallsdatum der Gasschläuche, falls das Fahrzeug damit ausgestattet ist, auf dem Mietvertrag vermerken. Alle Elemente, die bei der Abreise oder Rückgabe nicht auf dem Mietvertrag vermerkt sind, können nicht von unseren Mitarbeitern bearbeitet werden und können nicht von der Versicherung übernommen werden oder einer der beiden Parteien eine Entschädigung einbringen.
Der Vermieter verpflichtet sich bei Fahrzeugrückgabe und -Übergabe, in Anwesenheit des Mieters einige Fahrmanöver durchzuführen, um mögliche Anomalien festzustellen, wie etwa verdächtige Geräusche oder defekte Funktionselemente.
Der Vermieter verpflichtet sich, sein Fahrzeug so sauber wie möglich zu übergeben. Falls der Mieter mit dem Sauberkeitszustand des Fahrzeugs nicht einverstanden ist, ist dies auf dem Übergabeprotokoll in dem dafür vorgesehenen Feld anzugeben. Dem Vermieter wird empfohlen, anschließend eine zufriedenstellende Reinigung durchzuführen. Wenn der Mieter nach dieser Reinigung oder dem Angebot, eine Reinigung durchzuführen, das Fahrzeug erneut ablehnt, ist der Grund mangelnder Sauberkeit nicht mehr ausreichend, um die Vermietung zu stornieren, und eine Rückerstattung für den Mieter ist nicht mehr möglich: Der Vermieter erhält in diesem Fall seine Vergütung wie ursprünglich vorgesehen. Wenn der Vermieter sein Fahrzeug nicht reinigen möchte und der Mieter sich weigert, es entgegenzunehmen, trägt der Mieter die Verantwortung, einen Nachweis über einen unzureichenden Sauberkeitszustand zu erbringen (Fotos, Videos....). Dieser Nachweis muss so schnell wie möglich per E-Mail an Yescapa geschickt werden. Der Mieter muss die Vermietung in diesem Fall unverzüglich und vor Ablauf des ersten Miettages (theoretischer Abreisetag) in seinem Yescapa-Konto stornieren. Wenn Yescapa den Sauberkeitszustand als unzureichend beurteilt, behält sich die Plattform das Recht vor, vom Vermieter eine vollständige Rückerstattung zu verlangen.
Der Vermieter verpflichtet sich, die Kosten für alle Reparaturen am Fahrzeug zu tragen, die nicht auf ein Verschulden des Mieters zurückzuführen sind, sondern im Zuge einer normalen Fahrzeugnutzung entstanden sind. Wenn der Mieter die Reparaturkosten vorstreckt, verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter diese Reparaturkosten gegen Vorlage von Zahlungsbelegen zurückzuerstatten. Der Vermieter muss dem Mieter für diese situationsbedingt unbedingt notwendigen Reparaturen zuvor ausdrücklich seine Genehmigung erteilt haben. Solche Anträge und Genehmigungen müssen unbedingt schriftlich in Form einer E-Mail oder SMS erfolgen.
Im Falle einer Panne oder einer Beschädigung eines Ausstattungselements des Fahrzeugs, die auf eine Abnutzung des Gegenstands zurückzuführen ist und nicht auf eine unsachgemäße Nutzung durch den Mieter, ist der Vermieter verpflichtet, eine Entschädigung im Verhältnis zu dem während der Mietzeit entstandenen Schaden zu zahlen, die von seiner Vergütung abgezogen wird.
- Unverzichtbares Ausstattungselement (Kühlschrank, Klimaanlage, Heizung, Wasserpumpe, Bettzeug, Lichter) Ein Miettag bei einer Mietdauer von sechs Tagen oder weniger, zwei Miettage bei einer Mietdauer zwischen sieben und zehn Tagen, drei Miettage bei einer Mietdauer von elf Tagen oder mehr. Im Falle einer Fehlfunktion mehrerer Ausstattungselemente während der Mietzeit können diese Strafen kumuliert werden, dürfen aber insgesamt nicht mehr als 50% der Vermietervergütung betragen. Die Zahlung der genannten Strafe verpflichtet den Vermieter zur vollen Haftung gegenüber dem Mieter, Yescapa übernimmt keine Verantwortung für die Zahlung dieser Strafe.
- Zweitrangiges Ausstattungselement (Tisch, Markise, Autoradio, Fernseher, Geschirr) Ein halber Miettag bei einer Mietdauer von sechs Tagen oder weniger, ein Miettag bei einer Mietdauer zwischen sieben und zehn Tagen, anderthalb Miettage bei einer Mietdauer von elf Tagen oder mehr. Im Falle einer Fehlfunktion mehrerer Ausstattungselemente während der Mietzeit können diese Strafen kumuliert werden, dürfen aber insgesamt nicht mehr als 50% der Vermietervergütung betragen. Die Zahlung der genannten Strafe verpflichtet den Vermieter zur vollen Haftung gegenüber dem Mieter, Yescapa übernimmt keine Verantwortung für die Zahlung dieser Strafe.
Im Falle einer mechanischen Panne, bei der die Verantwortlichkeit des Mieters ausgeschlossen ist und das Fahrzeug repariert und die Reservierung weitergeführt werden kann, ist der Vermieter verpflichtet, eine Entschädigung im Verhältnis zu dem während der Mietzeit entstandenen Schaden eines erstrangigen Ausstattungselements wie im Folgenden aufgeführt, zu zahlen.
Im Falle von Schäden, die bei der Rückgabe gemeldet und bei der Abreise nicht festgestellt wurden, muss der Vermieter die gesamte Kaution einbehalten, wenn die Kaution von ihm verwaltet wird, und dies im Mietvertrag an der dafür vorgesehenen Stelle vermerken. Die Kaution wird vom Vermieter während der Bearbeitung des Falls einbehalten und kann endgültig, vollständig oder teilweise einbehalten werden, wenn die von Yescapa schriftlich mitgeteilte Einschätzung auf eine vollständige oder teilweise Haftung des Mieters hindeutet. Die Einzelheiten des zu behaltenden und/oder zurückzugebenden Betrags werden von Yescapa angegeben, ebenso wie die einzuhaltenden Fristen. Eine einvernehmliche Einigung wird nachdrücklich empfohlen, aber in Ermangelung einer Einigung zwischen den Parteien müssen der Vermieter und der Mieter den Schaden/die Schäden über das im Benutzerkonto verfügbare Formular innerhalb von 72 Stunden nach Ende der Mietzeit melden. Sollte das Fahrzeug vor der Anmietung beschädigt werden, ist der Vermieter verpflichtet, den betroffenen Mieter zu informieren, um eine mögliche Entschädigung zu vereinbaren.
Der Vermieter ist verpflichtet, den Zustand der Reifen zu überprüfen. Die Reifen müssen alle 5 (fünf) Jahre ausgetauscht werden. Falls die Reifen älter als 5 Jahre sind, können die Mieter nicht für Reifenpannen oder Reifenplatzer haftbar gemacht werden. Yescapa bittet die Eigentümer, bei der ersten Vermietung des Jahres Fotos von jedem Reifen des Fahrzeugs zu machen. Bei jedem Zwischenfall ist der Mieter verpflichtet, den beschädigten Reifen aufzubewahren und/oder ein Foto des Reifens zu machen und insbesondere das Alter des Reifens anzugeben.
Im Falle einer Reifenpanne ist der Mieter verantwortlich. Wenn nur der platte Reifen ausgetauscht werden muss (wenn der zweite Reifen desselben Satzes neu ist), muss der Mieter 100% der Kosten für den Austausch tragen. Meistens wird es jedoch notwendig sein, beide Reifen eines Satzes zu wechseln; in diesem Fall gehen 75% der Kosten für den Austausch der Reifen (beschädigter Reifen und zweiter Reifen derselben Achse) zu Lasten des Mieters. Die übrigen 25% gehen zu Lasten des Vermieters.
Der Reifenwechsel muss in der Werkstatt vorgenommen werden, in der das Fahrzeug abgeschleppt wurde, und aus dem vorhandenen Bestand unter gleichwertigen und geeigneten Modellen ausgewählt werden.
Im Falle eines Reifenplatzers: Das Auftreten eines Reifenplatzers gilt als Folge der Abnutzung der Reifen und fällt somit in den Verantwortungsbereich des Vermieters, außer wenn die Umstände des Auftretens auf eine nachweislich unsachgemäße Verwendung durch den Mieter hindeuten (z. B. nach dem Befahren einer nicht asphaltierten Straße, einem Aufprall auf einen festen Körper, einem nicht überprüften Luftdruck usw...Die Informationen gehen aus dem Schadensbericht und dem von der Pannenhilfe genannten Ort hervor). Es ist zu beachten, dass die Parteien sich verpflichten, die Reifen bei Mietbeginn zu überprüfen und zu fotografieren.
Im Falle einer Unterbrechung der Reise aufgrund einer Fahrzeugpanne, für die nicht der Mieter verantwortlich ist, verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Betrag zu erstatten, der den nicht in Anspruch genommenen Miettagen und Kilometern entspricht. Die Abstimmung dieser Rückerstattung erfolgt unmittelbar zwischen Vermieter und Mieter. Der Vermieter ist für diese Rückerstattung allein verantwortlich. Falls der Vermieter diese dem Mieter zustehende Rückerstattung nicht durchführt, kann der Mieter rechtliche Schritte gegen den Vermieter einleiten.
Tritt eine solche Panne innerhalb der ersten 48 Stunden der Reise auf, ist der Vermieter verpflichtet, die gesamte Miete rückzuerstatten. In diesem Fall behält sich Yescapa das Recht vor, die Vermietervergütung vorerst einzubehalten, bis die Ursache der Panne geklärt ist.
Yescapa behält sich das Recht vor, das Serviceheft des Fahrzeugs, alle Wartungs- oder Ersatzrechnungen, die mit der Panne in Zusammenhang stehen könnten, und/oder einen Bericht einer kompetenten Werkstatt anzufordern, falls diese für die Prüfung der Verantwortlichkeit für die Reparatur erforderlich ist.
Falls die Ursache der Panne nicht festgestellt werden kann, ist der Vermieter zu einer Rückerstattung von 50% seiner Vermietervergütung und der anteilmäßigen nicht vom Mieter in Anspruch genommenen Kilometerpauschale verpflichtet.
Der Mieter kann für die nicht durchgeführte Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs sowie die Reinigung der Toilettenkassette aufgrund einer Unterbrechung der Vermietung nicht finanziell verantwortlich gemacht werden, sofern er für die Unterbrechung nicht oder nur teilweise verantwortlich ist.
Im Falle von Undichtigkeiten im Fahrzeug wird davon ausgegangen, dass die Verantwortung beim Vermieter liegt. Der Vermieter ist verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe des entstandenen Schadens anzubieten, die auf der Grundlage der oben genannten Tabelle für unverzichtbare Austattungselemente berechnet wird, um die beeinträchtigte Erfahrung ab dem Tag der Meldung der Undichtigkeit bis zum Ende des Mietverhältnisses zu kompensieren. Der Mieter kann das Mietverhältnis aus diesem Grund vorzeitig beenden und hat Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der Vermietervergütung für die nicht genutzten Tage. Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass die beiden Möglichkeiten nicht kumulierbar sind.
Wenn die Kaution vom Vermieter verwaltet wird, muss sie bis zur Rückgabe des Fahrzeugs aufbewahrt werden, damit überprüft werden kann, ob eventuelle Schäden, die keine Folge der Panne sind, entstanden sind. Im Falle eines Schadens ist der Vermieter verpflichtet, diesen innerhalb von 24 Stunden nach der Rückgabe des Fahrzeugs zu melden, indem er Fotos des Übergabeprotokolls, den bei der Übergabe unterschriebenen Mietvertrages und Fotos der Schäden und des eingeschalteten Armaturenbretts vorlegt. Beachte bitte, dass die Kaution nicht zur Begleichung von Kosten verwendet werden kann, die im Zusammenhang mit Reisen des Vermieters zur Erstellung von Kostenvoranschlägen oder Reparaturen am Fahrzeug entstehen. Die Kaution kann nicht dazu verwendet werden, fehlenden Treibstoff aufgrund einer nicht vom Mieter verantworteten Mietunterbrechung zu ergänzen.
Artikel 9 - Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, den Versicherungsnachweis auszudrucken und ihn vor Reisebeginn zur Kenntnis zu nehmen. Der Mietvertrag muss am Tag der Abreise in Anwesenheit beider Parteien unterzeichnet werden, entweder über die mobile App des Vermieters oder in Papierform, die auf den Profilen des Mieters und des Vermieters verfügbar ist. Auf dem Papiervertrag sind die Parteien in dem Fall, dass Vermieter und Mieter nicht eine gemeinsame Sprache sprechen, dafür verantwortlich, den Inhalt zu verstehen, bevor sie ihn unterzeichnen. Yescapa kann abhängig von den Öffnungszeiten Unterstützung bei der Verständigung zwischen den Parteien leisten.
Der digitale Mietvertrag ist über die App des Vermieters in seiner Sprache verfügbar und der Vertrag in Papierform über das Yescapa-Benutzerkonto in der vom Nutzer gewählten Sprache. Wenn die Anmietung in Portugal stattfindet, muss der Mieter per gesetzlicher Verpflichtung einen Mietvertrag in portugiesischer Sprache mitführen. Das Über- bzw. Rückgabeprotokoll muss zwingend am Tag der Abreise und der Rückkehr ausgefüllt werden.
Der Mieter hat das Recht, die Vermietung abzulehnen, wenn das Fahrzeug nicht mit der auf der Plattform Yescapa angegebenen Beschreibung übereinstimmt. Die Fotos von Innen und Außen des Fahrzeugs auf der Plattform müssen der Realität entsprechen. Falls der Mieter die Anmietung ablehnt, ist er dazu verpflichtet, Beweise für die Nichtübereinstimmung des Fahrzeugs (Fotos, Videos etc.) vorzulegen. Der Mieter hat den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs und dessen gesamten Ausrüstung während der Inventarisierung sicherzustellen. Mit der Übernahme des Fahrzeugs beginnt der Mieter mit der Vermietung und kann von Yescapa keine Rückerstattung oder kommerzielle Geste bezüglich des Zustandes des Fahrzeugs verlangen.
Der Mieter muss sich vergewissern, dass das Fahrzeug abgeschlossen ist, bevor er es verlässt. Er darf keine persönlichen Gegenstände von außen ersichtlich in das Fahrzeug legen und muss alle Maßnahmen ergreifen, um einen Diebstahl zu verhindern. Weder der Vermieter, noch Yescapa können für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der persönlichen Gegenstände des Mieters und der Reisenden verantwortlich gemacht werden. Im Falle eines versuchten Einbruchs oder Diebstahls und ohne einen identifizierten oder identifizierbaren Dritten gehen alle aus dem Einbruch oder Diebstahl resultierenden Schäden zu Lasten des Mieters.
Bei Unfall und/oder Schaden des Fahrzeugs (innen und/oder außen), muss der Mieter sofort den Vermieter, sowie Yescapa darüber per Telefon und/oder per Mail benachrichtigen.
Der Mieter verpflichtet sich außerdem, den Vermieter und Yescapa über mögliche erfolgte Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten am Fahrzeug per Telefon und/oder per Mail zu informieren. Der Mieter kann in einem solchen Fall die Kosten für mögliche Reparaturrechnungen übernehmen, um die Reise fortzusetzen. Die Kosten der Reparaturen geht zu Lasten der verantwortlichen Partei, je nachdem, wodurch der Schaden verursacht wurde.
Der (Die) in diesem Mietvertrag angegebene(n) Fahrer muss (müssen) im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein, um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als oder gleich 3,5 Tonnen zu führen. Der/Die Fahrer muss/müssen zwingend das für die Versicherung erforderliche Mindestalter und die Mindestdauer des Führerscheinbesitzes einhalten. Diese Bedingungen werden von Yescapa festgelegt oder - im Falle eines Vermieters mit eigener Vermietversicherung - vom Vermieter selbst.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zu behandeln als wäre es sein eigenes. Außerdem muss er alle nötigen Kontrollen und Instandhaltungen vornehmen. Der Mieter muss das Fahrzeug regelmäßig währen des ganzen Mietzeitraums pflegen. Der Mieter ist verpflichtet, während der gesamten Vertragsdauer und solange er das Fahrzeug in Besitz hält, eine allgemeine, ständige und regelmäßige Wartung durchzuführen.
Der Mieter hat alle Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs, die durch ihn oder die der im Mietvertrag erwähnten Dritten bzw. durch einen nicht identifizierten Dritten verursacht wurden, zu tragen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in einwandfreiem Betriebs- und Fahrzustand und mit vollem Kraftstofftank zurückzugeben. Wenn eine Reinigungspauschale im Mietpreis enthalten war, ist der Mieter nicht verpflichtet, eine vollständige Innen- und Außenreinigung durchzuführen. Lediglich die Entleerung der WC-Kassette und des Abwassers muss durchgeführt werden. Wenn die Reinigungspauschale nicht inbegriffen war, muss der Mieter sie zurückgeben, nachdem er das Fahrzeug innen und außen gereinigt, die WC-Kassette gereinigt und das Abwassers abgelassen hat. Die Konditionen müssen mindestens denen entsprechen, unter denen er das Fahrzeug angemietet hat. In Ermangelung solcher Rückgabebedingungen und sofern auf Seite 3 des Vertrages nichts anderes angegeben, ist der Vermieter berechtigt, Aufwandsentschädigungen gemäß der folgenden Tabelle zu verlangen:
Fahrlässigkeit | Strafe |
---|---|
WC-Kassette nicht entleert | 50 € |
Frischwassertank nicht aufgefüllt | 5 € |
Abwasser nicht entleert | 15 € |
Außenreinigung (Spuren an der Karosserie, den Felgen, der Windschutzscheibe) entspricht nicht dem ursprünglichen Zustand. | 15 € |
Innenreinigung (Spuren der Küchen- und Badnutzung, ungefegte Böden, Müll vorhanden) entspricht nicht dem ursprünglichen Zustand. | 40 € bei einem ausgebauten Van 80 € bei einem ausgebauten Kastenwagen oder Wohnmobil |
Diese Entschädigungen ergeben sich durch den Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe im Vergleich zu dem zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe gemeldeten Sauberkeitszustand. Verstößt der Mieter zudem gegen vom Vermieter in seiner Anzeige festgelegte Regeln an Bord, können folgende Entschädigungen verlangt werden:
Regeln an Bord | Strafe |
---|---|
Rauchverbot an Bord | 50 € |
Mitnahme von Haustieren | 50 € |
Sollte der Verschmutzungszustand des Fahrzeugs jedoch den Einsatz einer professionellen Reinigungsfirma erfordern, muss diese Leistung zuvor von Yescapa anhand von Fotos, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Anwesenheit des Mieters gemacht wurden, genehmigt werden. Wenn die Notwendigkeit der Reinigung von Yescapa genehmigt wird, kann sie auf Kosten des Mieters gegen Vorlage einer Rechnung durchgeführt werden. Diese Leistung kann nicht mit einer der oben beschriebenen Strafen kombiniert werden. Wenn keine Genehmigung für eine professionelle Reinigung vorliegt, muss sich der Eigentümer auf die in dieser Klausel genannten Reinigungsgebühren beschränken. Wenn die Reinigungskosten vom Mieter zum Zeitpunkt der Buchung bereits bezahlt wurden, können ohne die Zustimmung von Yescapa keine zusätzlichen Strafen erhoben werden. Wenn eine Reinigungspauschale in der Buchung enthalten war und der Einsatz eines Fachmanns von Yescapa bestätigt wird, geht die Differenz zwischen dem Betrag der Reinigungspauschale und den tatsächlichen Kosten der Dienstleistung ausschließlich zu Lasten des Mieters.
Der oder die Beträge sind direkt am Tag der Rückgabe zu Gunsten des Vermieters zu bezahlen. Im Falle eines Fahrzeugstillstandes, der den Mieter zur Unterbrechung der Vermietung verpflichtet, kann der Vermieter, wenn der Fahrzeugstillstand auf einen vom Mieter verursachten Missbrauch oder Unfall zurückzuführen ist, von der vom Mieter geleisteten Kaution den in den vorliegenden Klauseln vorgesehenen Reinigungsbetrag einbehalten. Wenn die Ursache für den Stillstand zufällig oder unbestimmbar ist, darf der Vermieter kein Geld für die Reinigung einbehalten. Die im Rahmen des Mietvertrages geleistete Kaution kann zur Durchführung einer solchen Maßnahme verwendet werden. Wenn der Fahrzeugstillstand auf normalen Verschleiß oder Fahrlässigkeit des Vermieters mit der regelmäßigen Wartung zurückzuführen ist, kann der Vermieter weder eine Entschädigung für die Innen- oder Außenreinigung verlangen noch irgendeinen Betrag einbehalten, da der Mieter aufgrund des Fahrzeugstillstandes nicht in der Lage ist, die Reinigung unter optimalen Bedingungen durchzuführen.
Der Mieter darf die Vermietung nur dann abbrechen, wenn die Pannenhilfe dies aufgrund einer Panne entschieden hat. Sollte der Mieter die Vermietung aus irgendeinem anderen Grund abbrechen, verliert er automatisch den Anspruch auf Rückerstattung der Kaution und ist für die Rückführung des Fahrzeugs zum Wohnsitz des Vermieters sowie für Schäden am Fahrzeug bis zur Rückführung des Fahrzeugs zum Wohnsitz des Eigentümers finanziell verantwortlich.
Die Nutzung des Fahrzeugs für die gesamte Mietdauer ist nur in den Ländern erlaubt, die bei der Reservierungsanfrage angegeben wurden. Im Fall, dass der Mieter die vom Vermieter in seiner Anzeige angegebenen Bedingungen bzw. Einschränkungen nicht respektiert, ist der Mieter zu einer finanziellen Sanktion von fünfzig (50) Euro verpflichtet, die vom Vermieter von der Kaution abgezogen werden. Kommt es, obgleich Reisen ins Ausland vom Vermieter untersagt sind und wenn keine schriftliche Zustimmung des Eigentümers zu Fahrten ins Ausland vorliegt, im Ausland zu einer Fahrunfähigkeit des Fahrzeugs infolge einer Panne oder eines Unfalls, hat der Mieter zusätzliche Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs zu tragen. Dasselbe gilt, wenn zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage keine Angaben über das oder die besuchten Länder gemacht wurden.
Für den Fall, dass das Fahrzeug während der Mietzeit entstandene oberflächliche Schäden ästhetischer Art (siehe Tabelle unten) aufweist, sollte der Vermieter eine Reparatur anstelle eines Austauschs des betroffenen Elements bevorzugen. Die Kosten für diese Reparatur müssen von Mieter getragen werden. Als oberflächliche Schäden ästhetischer Art gelten Schäden im Innenraum des Fahrzeugs, die nicht von der Mietversicherung abgedeckt sind, wie z. B. die folgenden:
Art des oberflächlichen Schadens | Ort des Schadens |
---|---|
Unauslöschliche Flecken (Kaffee, Öl, Gummi, etc.) | Stoffe (Sitze, Kissen, Matratze, Vorhang) oder andere Oberflächenarten |
Kratzer, Schrammen | Alle Oberflächenarten wie Türen, Trennwände, Schränke, Böden, etc. |
Abplatzungen, Absplitterungen | Empfindliche Oberflächen wie Spüle, Spülenabdeckung, Waschbecken, Dusche, Lampen, Tisch, etc. |
Kleine Stöße | Trennwände, Türen, Schränke, Griffe/Knöpfe von Türen oder Kästen, etc. |
Leichte Verbrennungen (Zigarette, Wasserkocher, Kaffeemaschine, etc.) | Tisch, Arbeitsplatte, Stoffe (Kissen, Sitze, Matratze), Böden, etc. |
Perforation | Böden (Lino), Stoffe (Kissen, Sitze, Matratze) und andere Oberflächenarten. |
Wenn es nicht möglich ist, oberflächliche Schäden ästhetischer Art zu beheben, ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens und dem ursprünglichen Preis des Elements:
- wenn der Wert des betroffenen Elements weniger als 50 € beträgt: Der Mieter muss den Gegenstand ersetzen oder einen Betrag hinterlassen, der dem Preis eines Ersatzgegenstandes entspricht.
- Wenn es sich um ein Element mit einem Wert von mehr als 50 EUR handelt: Yescapa führt eine Mediation zwischen den Parteien durch anhand von Kriterien wie: Größe des Schadens im Verhältnis zur beschädigten Fläche, Funktionalität des beschädigten Elementes, ursprünglicher Wert des beschädigten Elementes. Diese Kriterien sind nicht zwingend die einzigen und werden von Yescapa im Hinblick auf jeden einzelnen Fall erweitert bzw. festgelegt und mitgeteilt. Jegliche Zahlung in Verbindung mit einem als ästhetisch eingestuften Schaden, die der Mieter zu tragen hat, darf 150€ nicht überschreiten. Sobald ein Urteil bezüglich des ästhetischen Schadens gefällt wurde, verpflichten sich die Parteien, die Entscheidung und die mitgeteilten Fristen einzuhalten.
Sollte sich ein ästhetischer Schaden als versteckter Schaden herausstellen, d.h. das Element wurde "überdeckt", um den Schaden zu verbergen, so liegt die Verantwortlichkeit beim Mieter und dieser muss den Betrag der Reparaturen bezahlen.
Der Mieter darf keine Veränderung, weder im Inneren noch am Äußeren des Fahrzeugs vornehmen, außer wenn dies vom Vermieter ausdrücklich erlaubt wurde. Der Mieter muss die Füllstände der verschiedenen Flüssigkeiten im Wohnmobil überprüfen und kontrollieren: Motoröl, Wasser, Abwasser, Lenkungsflüssigkeit, Scheibenreinigungsflüssigkeit und Kühlmittel. Der Mieter muss dise Instandhaltungsarbeiten tätigen, sobald diese nötig werden.
Der Mieter muss regelmäßig den Luftdruck der Reifen des gemieteten Fahrzeugs überprüfen. Sollte der Luftdruck nicht angepasst sein, muss der Mieter die Reifen auf die in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Fahrzeugs angegebenen Druckniveaus aufpumpen. Die Anleitung ist dem Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs mitzugeben.
Der Mieter muss diverse Gegenstände auswechseln oder auffüllen, die während des Mietzeitraums aufgebraucht oder benutzt wurden wie zum Beispiel Scheibenwischer, Toilettenpapier, Glühbirnen, Batterien etc. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch seine eigene Fahrlässigkeit oder der von Dritten während der Mietzeit des Fahrzeugs verursacht wurden. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für alle Schäden, die durch das Befüllen des Tanks mit unsachgemäßem Kraftstoff, das fehlerhafte Befüllen des Kraftstofftanks mit Wasser oder das Befüllen des Wassertanks mit Kraftstoff entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, den Beleg der letzten Tankfüllung aufzubewahren, um ihn bei der Rückgabe vorzulegen. Falls sich die falsche Art von Kraftstoff im Fahrzeug befindet, muss der Mieter einen Nachweis über die Tankung mit dem korrekten Kraftstoff bei der letzten Tankfüllung vorlegen. Andernfalls gilt der Mieter als haftbar und muss für die Reinigung sowie für mögliche Folgeschäden aufgrund des falschen Kraftstoffs aufkommen.
Für alle von der Polizei während der Mietzeit festgestellten Verkehrsdelikte haftet der Mieter strafrechtlich. Die Strafen (Strafzettel, Punkteentzug....) sind ausschließlich Sache des Mieters für jeden Verstoß, der während der Vermietdauer mit dem gemieteten Fahrzeug gemeldet wird. Yescapa behält sich das Recht vor, die Dokumente (Personalausweis und Führerschein) an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, damit sie dem Mieter zugeordnet werden können, der für die Verkehrsdelikte verantwortlich ist - nach Vorlage des vom Vermieter erhaltenen Nachweises der Verkehrsstrafen.
Für alle Innen- und Außenschäden des gemieteten Fahrzeugs kann Yescapa den Vermieter nach einem zweiten Kostenvoranschlag fragen, um die Kosten zu vergleichen, sollte die Plattform Yescapa dies für nötig halten - vorausgesetzt der Zustand des Fahrzeuges erlaubt einen Transport in eine zweite Werkstatt.
Wenn der Kostenvoranschlag für die Reparatur niedriger ist als die Selbstbeteiligung, kann ein Gutachten des Fahrzeugs nicht von der Versicherung gestellt werden. Das Gleiche gilt für Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. In diesen beiden Fällen geht der Betrag der Reparaturen ausschließlich zu Lasten des Mieters, wenn dieser nach Vorlage eines Kostenvoranschlages oder einer Rechnung dafür verantwortlich ist.
Bei Schäden an einem Fahrzeug, das älter als 15 Jahre ist (und dessen beschädigtes Teil in den letzten 15 Jahren nicht ersetzt wurde), kann jedoch ein Alterskoeffizient angewendet werden, um die Reparaturkosten zwischen dem Vermieter des Fahrzeugs und dem verantwortlichen Mieter aufzuteilen. Durch die Anwendung des Alterskoeffizienten wird der Wert der zur Reparatur des Fahrzeugs benötigten Teile unter Berücksichtigung ihres Wertverlusts aufgrund von Gebrauch, Alter oder technischem Fortschritt aufgeteilt. Für Teile, die nach dem fünfzehnten Jahr beschädigt werden, werden 50% des gesamten Kostenvoranschlags zwischen dem Vermieter und dem Mieter aufgeteilt, dies gilt nur, wenn kein Gutachten über das Fahrzeug vorliegt. Wenn das beschädigte Teil innerhalb der letzten 15 Jahre ersetzt wurde, muss der Vermieter den Rechnungsbeleg zusammen mit dem Kostenvoranschlag einreichen, damit der Alterungskoeffizient nicht angewendet wird.
Darüber hinaus kann im Falle einer Verschlechterung eines Schadens, d.h. wenn das beschädigte Element bereits bei der Eingangsinspektion einen sichtbaren Schaden aufwies und es unmöglich ist, den besagten Schaden zu reparieren, was zu einem obligatorischen Austausch des beschädigten Elements führt, keine Fahrzeugbegutachtung durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug vor der Vermietung zu erhebliche Schäden aufwies. In Abwesenheit einer Fahrzeugbegutachtung behält sich Yescapa das Recht vor, eine Aufteilung des zu tragenden Betrags zwischen dem Eigentümer und dem Mieter zu prüfen, abhängig von der Bedeutung des ursprünglichen Schadens, bis zu einem Maximum von 50% zwischen dem Eigentümer und dem Mieter. Bei unzureichenden Elementen (Foto, Video) zur Schätzung des ursprünglichen Verschleißes wird der Ersatzbetrag ausschließlich zu Lasten des Mieters gehen.
Bei einer Beschädigung wird die Reparatur des/der beschädigten Elements/e immer dem Austausch vorgezogen. Wenn das/die beschädigte(n) Element(e) jedoch irreparabel sind, muss es/müssen sie im Neuzustand ersetzt werden.
Im Falle einer Unterbrechung der Reise aufgrund einer Panne oder einem Vorfall, bei dem die Verantwortung beim Mieter liegt oder noch zu bestimmen ist, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung. Möchte der Mieter ein Ersatzfahrzeug für seine Weiterreise mieten, so erfolgt diese neue Vermietung sowie die damit verbundenen Zahlungen wie z.B. die Kaution, auf Kosten des Mieters.
Die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs, die nicht von der Versicherung übernommen werden, können vom Mieter zurückgefordert oder vom Kautionsbetrag einbehalten werden, wenn der Vermieter einen Zahlungsnachweis vorlegt. Wenn der Vermieter zum Standort des Fahrzeuges reisen muss, um dieses rückzuführen, trägt der Mieter die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs, wenn er für die Ursache des Stillstands des Fahrzeugs verantwortlich ist.
Artikel 10 - Bedingungen
Die Vermietung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, eine möglichst genaue Fahrzeugübergabe und -Rückgabe durchzuführen, um alle wichtigen Elemente schriftlich zu erfassen. Diese Übergabe- und Rückgabeprotokolle werden zwischen den Parteien erstellt und haben den gleichen Beweiswert; die Beweislast liegt bei der Partei, die die Richtigkeit der besagten Protokolle bestreitet.
Der Mieter übernimmt das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es sich am Tag der Übergabe befindet.
Wenn nicht anderweitig im Übergabeprotokoll zwischen den Vertragsparteien festgehalten, wird davon ausgegangen, dass der Mieter das Fahrzeug sauber und in einwandfreiem Zustand erhält. Sobald der Mieter das Fahrzeug in Besitz nimmt, ist er für dessen Nutzung, Kontrolle und Schutz verantwortlich. Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird davon ausgegangen, dass dem Vermieter das Fahrzeug sauber und in einwandfreiem Zustand übergeben wird. Im Falle von Schäden, die im Zuge der Fahrzeugrückgabe gemeldet werden, und deren Richtigkeit der Mieter bestreitet, liegt es am Mieter, die notwendigen Nachweise für seine Nichtverantwortlichkeit hinsichtlich des Schadens (der Schäden) zu erbringen. Sonst kann er sich seiner Verantwortung nicht entledigen.
Benutzungsrecht
Der Mieter nutzt das Fahrzeug gewissenhaft und unter normalen und vorgesehenen Nutzungsbedingungen.
Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung oder der geltenden Vorschriften strikt einzuhalten.
Es ist dem Mieter untersagt, das Fahrzeug zu benutzen:
- zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Fahrzeugtests und als Fahrschule;
- das Mitführen von Personen oder Waren gegen Entgelt ;
- zur Teilnahme an jeder Form von humanitärem Konvoi ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters;
- um sich während der Mietdauer in ein Kriegsgebiet oder ein Gebiet mit bewaffnetem Konflikt zu begeben ;
- um ein anderes Fahrzeug abzuschleppen, zu schleppen oder in irgendeiner Weise zu bewegen;
- überlastet mit einer Anzahl von Personen oder einer Nutzlast, die die vom Hersteller angegebenen Werte und Vorschriften überschreitet;
- zum Transport von brennbaren, explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen;
- um jegliche Art von Vergehen zu begehen.
Die Zahlung einer eventuellen Entschädigung aufgrund einer Fehlfunktion der Ausstattungselemente, wie in Artikel 8 geschildert, hängt von der Einhaltung des Prozesses durch den Mieter ab.
Das Mietfahrzeug kann zur Sicherheit des Eigentümers und des Mieters mit einem GPS-Tracker ausgestattet sein. Der Eigentümer darf dieses Gerät nicht verwenden, um die Privatsphäre des Mieters zu verletzen. Sollte der GPS-Tracker eine vom Mietvertrag ausgeschlossene Geolokalisierung aufzeichnen, wie z. B. ein nicht gemeldetes besuchtes Land oder einen der oben aufgeführten Punkte, kann der Versicherungsschutz entfallen und der Mieter kann rechtlich und finanziell für Schäden und/oder andere Folgen haftbar gemacht werden, sollte dieser sich an einem nicht gemeldeten Ort oder durch den vorliegenden Vertrag verbotenen Ort befinden.
Versicherung
Versicherung und Pannenschutz entsprechen den zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage angegebenen, gegen Bezahlung der Reservierung abgeschlossenen und auf dem Mietvertrag angegebenen Bedingungen.
Schadensfall: Bei Schäden wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Feuer, Wildschäden oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die Polizei oder Gendarmerie zu verständigen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Mieter, einen Bericht über die Bedingungen, unter denen der Schaden entstanden ist, zu erstellen oder erstellen zu lassen. Im Falle eines solchen Schadens ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer und Yescapa unverzüglich schriftlich per E-Mail zu informieren.
Wird vom Mieter ein Unfallbericht erstellt, so muss dieser am Unfallort zusammen mit dem anderen am Unfall beteiligten Fahrer gemäß den geltenden Vorschriften ausgefüllt werden, ohne dass ein Element umgangen oder ignoriert wird oder unvollständig, falsch oder schwer lesbar angegeben wird. Besondere Genauigkeit ist bei den Skizzen geboten. Wenn der Unfall mehrere Fahrzeuge betrifft, muss der Mieter einen Unfallbericht mit den Fahrern aller betroffener Fahrzeuge erstellen. Im Falle der Weigerung des Unfallgegners, den Unfallbericht auszufüllen oder zu unterzeichnen, muss zumindest das Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeugs vom Mieter festgehalten werden. Der Mieter muss dann versuchen, Aussagen von Zeugen zu erhalten oder die Intervention eines Polizei- oder Gendarmerieoffiziers beantragen.
Dieser ordnungsgemäß ausgefüllte Unfallbericht muss der Versicherungsgesellschaft spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach seiner vorherigen Vorlage und Bestätigung durch den Vermieter übermittelt werden. Der Vermieter ist verpflichtet, die oben genannte vorgeschriebene Frist einzuhalten.
Assistance
Die Reise-Assistance kann an sieben Tagen pro Woche und rund um die Uhr in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, d. h. wenn eine Warnleuchte aufleuchtet, das Fahrzeug nicht mehr anspringt oder das Fahrzeug nicht mehr sicher gefahren werden kann. Der Mieter ist verpflichtet, die Schritte zu befolgen, die in dem mit dem Versicherungsnachweis erhältlichen Verfahren bei einem Vorfall beschrieben sind. Bei Ausfall eines Geräts informiert der Mieter den Vermieter, um festzustellen, ob eine Überführung des Fahrzeugs in einer Werkstatt erfolgen muss.
Artikel 11 – Kaution
Die Kaution kann zur Deckung der Reparaturkosten im Schadensfall verwendet werden. Sie kann auch zur Deckung des Selbstbehalts verwendet werden und dient ebenso zur Deckung von Kilometerüberschreitungen und allen Beträgen, die der Mieter dem Vermieter gemäß den Bedingungen des Mietvertrages schuldet. Die Verwaltung der Kaution ist abhängig von der Unterzeichnung des Mietvertrages inkl. Übergabe- und Rückgabeprotokoll durch beide Parteien (Mieter und Vermieter).
Für den Fall, dass die Kaution vom Vermieter verwaltet wird :
Der Vermieter erhält die Kaution, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt ist. Die Kaution kann entweder per Überweisung, Bargeld oder jeder anderer Zahlungsart bezahlt werden, die vorab zwischen Vermieter und Mieter abgesprochen wurde. Der Vermieter hat das Recht, die Reservierung abzulehnen wenn der Mieter am Abreisetag keine Kaution hinterlegen kann. Der Mieter erhält in diesem Falle keinerlei Rückerstattung.
Sind am Fahrzeug nach der Reise keine Schäden vorzufinden verpflichtet sich der Vermieter die Kaution bei Rückgabe des Fahrzeugs wieder zurückzugeben.
Sollte das Fahrzeug einen oder mehrere Schäden aufweisen, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution so lange zu behalten, bis dieser über die Kosten der durchzuführenden Reparaturen informiert ist. Der Betrag der einbehaltenen Kaution muss im Mietvertrag an entsprechender Stelle vermerkt werden.
Bei Überschreitung der Kilometerpauschale, fehlendem Kraftstoff, Verspätung des Mieters von mehr als zwei Stunden und/oder nachgewiesener Fahrlässigkeit (siehe Artikel 9) muss der Vermieter den für die oben genannten Fälle angegebenen Betrag gemäß diesen Vertragsklauseln einbehalten, nachdem er dies im Rückgabeprotokoll, das von beiden Parteien zwingend zu unterzeichnen ist, angegeben hat.
Die Kaution kann zur Deckung von Mautgebühren oder Bußgeldern verwendet werden, die der Mieter bei der Rückgabe angibt. Wenn bei der Rückgabe des Fahrzeugs keine Vorkehrungen getroffen werden und dem Vermieter Mautgebühren und/oder Bußgelder zu Terminen in Rechnung gestellt werden, die dem betroffenen Mietzeitraum entsprechen, bleibt der Mieter für diesen Betrag haftbar und für alle damit verbundenen Strafen verantwortlich (Entzug der Fahrerlaubnis...).
Die Kaution darf vom Vermieter weder ganz noch teilweise einbehalten werden, wenn Yescapa ihm mitteilt, dass er den Betrag ganz oder teilweise an den Mieter zurückerstatten soll. Wird die Kaution nicht innerhalb der schriftlich mitgeteilten Frist zurückerstattet, übernimmt der Vermieter seine Verantwortung gegenüber den zuständigen Behörden. Yescapa verpflichtet sich, die Anzeige eines Vermieters, der eine Kaution missbräuchlich einbehält, im Rahmen der Mediation zu deaktivieren. Für den Fall, dass Yescapa nicht innerhalb der für die Schadensmeldung vorgesehenen Frist über die Einbehaltung der Kaution informiert wurde, kann eine Mediation nicht garantiert werden.
Für den Fall, dass die Kaution von Yescapa verwaltet wird :
Der Mieter ermächtigt Yescapa ausdrücklich, die anfallenden Beträge in Höhe der Selbstbeteiligung der abgeschlossenen Versicherung einzuziehen. Wenn das Fahrzeug eine oder mehrere Anomalien aufweist, hat der Vermieter 24 Stunden nach der Rückgabe des Fahrzeugs Zeit, um Yescapa zu informieren, sowie 3 Arbeitstage für das Vorlegen eines Kostenvoranschlages. Sollte es dem Vermieter aus einem nicht von ihm verantworteten Grund nicht möglich sein, innerhalb der vorgegebenen Frist einen Kostenvoranschlag vorzulegen, kann Yescapa den Parteien eine andere Frist nennen. Die auf diese Weise gemeldeten Anomalien müssen mit denjenigen übereinstimmen, die auf den beiden entsprechenden, ordnungsgemäß ausgefüllten und von beiden Parteien unterzeichneten Exemplaren des Mietvertrages aufgeführt sind. Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter bei Rückgabe des Fahrzeuges persönlich eine Entschädigung zu verlangen, wenn die Summe der Entschädigung weniger als 100 Euro ist.
Unabhängig davon, wie die Kaution verwaltet wird, ist der Mieter, wenn er für einen Schaden und/oder eine Strafe verantwortlich ist, für den Gesamtbetrag und die Bezahlung dessen verantwortlich, auch wenn dieser höher ist als die Kaution.
Bei Zahlungsverweigerung oder ausbleibender Antwort des Mieters kann die bei der Mietzahlung verwendete Kreditkarte zur Rückforderung der Gelder verwendet werden. Dies gilt für beide Kautionsverwaltungsarten.
Artikel 12 - Streitfall
Die gütliche Einigung ist die zu bevorzugende Option für eine schnelle Verwaltung jeglicher Schäden oder Vertragsverletzungen. Die Kaution und die Angaben der vorliegenden Klauseln ermöglichen es den Parteien, eine gütliche Lösung zu finden. Falls jedoch ein Konflikt zwischen den Parteien besteht, bietet Yescapa einen Mediationsdienst an. Unser Team hätte nicht die Kompetenz eines Anwalts oder eines Rechtsdienstes und bietet eine Begleitung auf der Grundlage der vorliegenden Klauseln und seiner Erfahrung als Vermittlungsplattform. Die Intervention unseres Mediationsdienstes wird der schuldigen Partei neunundvierzig Euro (49€) berechnet oder zu gleichen Teilen zwischen Eigentümer und Mieter aufgeteilt, wenn die Schuld nicht formell einer der Parteien zugeordnet werden kann.
Parallel dazu oder im Falle eines Scheiterns haben die Parteien die Möglichkeit, das zuständige Gericht in ihrem Namen anzurufen. Die Vertragsparteien können sich an den Nachbarschaftsrichter wenden, der für Streitigkeiten von weniger als 4000 € zuständig ist.
Im Rahmen der von Yescapa vorgeschlagenen Mediation verpflichten sich der Mieter und der Eigentümer, die angegebenen Fristen von der Erklärung bis zum Abschluss der Akten einzuhalten. Das Mediationsverfahren kann nur unter Einhaltung der besagten Fristen durchgeführt werden.
Standardmäßig kann die von Yescapa betriebene Mediation nicht mehr als 30 aufeinanderfolgende Arbeitstage für dieselbe Erklärung überschreiten. Die Parteien verpflichten sich, die beim Abschluss der Akte angekündigte Entscheidung zu respektieren, indem sie die von unserem Team angegebenen Fristen, die vorgesehenen Entschädigungen sowie die Rückerstattungen der Kaution, gegebenenfalls, gemäß den angegebenen Anweisungen einhalten. Bei Anfechtung des Aktenabschlusses setzen sich die widersprechende(n) Partei(en) einer Sperrung ihres Benutzerkontos und der Ankündigung des Fahrzeugs gegebenenfalls aus. In bestimmten Fällen kann eine Bearbeitungszeit von mehr als 30 Tagen durch Entscheidung des Yescapa-Teams gewährt werden. Bei der Versicherung gemeldete Akten unterliegen den Bearbeitungsfristen des Versicherers. Jede Schadensmeldung, die mehr als 3 Tage nach der Rückgabe des Fahrzeugs und dem Ende des Mietvertrags erfolgt, kann nicht bearbeitet werden.